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Dienstag - 19 | 03 | 2024


 

Kinderbereich



Kinder, die mit ihren Müttern ins Frauenhaus kommen, sind von der Misshandlungssituation betroffen und befinden sich in einer Krisensituation. Sie wurden entweder direkt, z. B. durch körperliche und/oder sexuelle Misshandlung, oder indirekt durch die Atmosphäre von Gewalt und Angst in der Beziehung mit Gewalt konfrontiert.

Jedes Kind entwickelt individuelle Verhaltensweisen, diese Situation bewältigen und ertragen zu können, zu überleben oder Hilferufe auszusenden. Entwicklungsstörungen und Auffälligkeit können Folgeerscheinungen sein.

Der Umzug ins Frauenhaus ist für die Kinder mit ambivalenten Gefühlen verbunden. Einerseits bedeutet er Entlastung, da die unmittelbare Bedrohung durch den Gewalttäter entfällt. Andererseits sind die Kinder stark verunsichert, da ihre gesamte Lebenssituation sich grundlegend verändert hat, da eine Bezugsperson entfällt.

Neben dem Verlust des sozialen Umfeldes erleben sie eine völlig neue Art des Zusammenlebens mit vielen Frauen und Kindern in einem Haus. Hinzu kommt die Ungewissheit ihrer Lebenssituation bis die Mutter eine neue Perspektive für sich und die Kinder entwickelt hat. Deshalb ist es notwendig, den Kindern eine ihren Erfahrungen
und Bedürfnissen angemessene Form der Hilfe und Begleitung anzubieten.

Die Erzieherin ist parteilich für die Kinder. Die Erziehungsverantwortung für die Kinder bleibt bei der Mutter.
Ziele und Inhalte der Arbeit mit Kindern werden auf die besondere Situation der Kinder abgestimmt.

Es sollen Freiräume für die Kinder geschaffen werden. Sie werden entlastet, können altersgerechte Erfahrungen machen und spielen. Die Kinder werden nach Absprache von einer kompetenten Erzieherin betreut, die auch die Mütter in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt, sie anleitet und auch Ihnen Freiräume ermöglicht.


Im Einzelnen beinhaltet die Arbeit mit Kindern

  • Hilfe beim Aufarbeiten der erlebten physischen, psychischen und sexuellen Gewalt,
  • Einzelbetreuung/-förderung,
  • Unterstützung bei Erziehungsproblemen durch Gespräche mit Müttern und Kindern,
  • Bearbeitung von Mutter-Kind-Konflikten,
  • Beratung in Sorgerechtsangelegenheiten und ggf. Zusammenarbeit mit Jugendamt,
  • Regelmäßige Kinderbesprechungen,
  • Einleitung/Vermittlung von Therapiemaßnahmen für Kinder,
  • Kontakte zu Schulen/Kindergärten,
  • Hausaufgabenhilfe,
  • Anleitung zur Freizeitgestaltung, Freizeitangebote, Ferienfreizeit,
  • Gruppenangebote für Mütter und Kinder,
  • Vermittlung von Kontakten zu Anbietern von Kinderbetreuung und Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen,
  • Regelmäßige Spielstunden für Vorschul- und Schulkinder.

 

Frauenhaus

Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt.
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BISS

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Letzte Aktualisierung: Oktober 2020
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