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Dienstag - 19 | 03 | 2024


 

Migrantinnen




Ohne Gewalt leben – Ihre Rechte als Migrantin bei Gewalt in der Familie

Keiner hat ein Recht Sie zu schlagen oder zu demütigen – auch kein Familienmitglied. Wenn Ihr Ehepartner oder Lebenspartner oder ein anderes Familienmitglied Sie oder Ihre Kinder schlägt, verletzt, bedroht, einsperrt, gefangen hält, zu sexuellen Handlungen zwingt oder vergewaltigt, begeht er eine strafbare Handlung. Sie haben das Recht, sich dagegen zu wehren und können dabei Unterstützung bekommen – auch wenn Sie keinen deutschen Pass haben oder wenn Sie ein von Ihrem Ehepartner abhängiges Aufenthaltsrecht haben.

Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen nur weil sie nicht oder nur wenig Deutsch sprechen. Im Frauenhaus finden Sie Ansprechpartnerinnen, die Sie unterstützen und gegebenenfalls Dolmetscher hinzuziehen.

   Wo können Sie wohnen, wenn Sie sich trennen wollen?

   Wie können Sie verhindern, dass Sie für Ihren Mann auffindbar sind?

   Wie können Sie Ihre Kinder schützen?

   Was passiert mit Ihrem Aufenthaltsrecht? Dürfen Sie in Deutschland bleiben?

   Wovon können sie leben, wenn Sie sich trennen?

   An wen können Sie sich wenden?

   Zusätzliche Hinweise:

 

Frauenhaus

Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt.
Rufen Sie uns an! Rund um die Uhr!
04921 43900


BISS

Beratungs- und Interventionsstelle
gegen häusliche Gewalt
Rufen Sie uns an!
04921 588977

 



 
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Letzte Aktualisierung: Oktober 2020
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