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Dienstag - 19 | 03 | 2024


 

Stalking




Sie kennen das?

  - Er ruft immer wieder an?
- SMS, Email, Psychoterror?
- Sie fühlen sich bedroht, belästigt oder verfolgt?
- Sie gehen schon gar nicht mehr aus dem Hausß
- Sie fühlern sich eingeschüchtert, ausgegrenzt und isoliert?

- Stalking eine grenzenlose Belästigung
- Stalker begehen kein Kavaliersdelikt
- Stalking ist nach § 238 Strafgesetzbuch ein Strafbestand
- Wie können Sie sich dagegen wehren?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?
- Was kann die Polizei tun?

Diese und weitere Fragen möchten wir klären und bieten Ihnen Hilfe und Unterstützung an:


Hilfe und Beratung bei Stalking

In geschützter Atmosphäre bieten wir Ihnen Hilfe und Unterstützung an. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam versuchen Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.

Juristische Fragen und polizeiliche Möglichkeiten können genauso besprochen werden wie individuelle Probleme.
 



 

Frauenhaus

Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt.
Rufen Sie uns an! Rund um die Uhr!
04921 43900


BISS

Beratungs- und Interventionsstelle
gegen häusliche Gewalt
Rufen Sie uns an!
04921 588977

 



 
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Letzte Aktualisierung: Oktober 2020
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