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Tel.        04921/43900

FAX:     04921/942161

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Ansprechpartnerin:

 

Gabriele Horn-Wulfke

Einrichtungsleitung

 

Im Frauenhaus finden Frauen mit und ohne Kinder Schutz, Sicherheit und Hilfe unabhängig von Staatsangehörigkeit, Religion und Alter, wenn sie von körperlicher und/oder seelischer Gewalt betroffen oder bedroht sind.

 

Seelische Gewalt wie Bevormundung, Kontrollen, Unterdrückung, Demütigung usw. ist oft die Vorstufe zu körperlicher Gewalt und ebenso ein Aufnahmegund.

 

Im Frauenhaus können jederzeit Frauen mit ihren Kindern aufgenommen werden. 

 

Rufen Sie an unter der Tel.: 04921/43900 

  • Aufnahme von Gewalt bedrohten bzw. betroffenen Frauen und deren Kindern,
  • regelmäßige Beratung und Begleitung der Bewohnerinnen,
  • Arbeit im Kinderbereich,
  • nachgehende Beratung für ehemalige Bewohnerinnen.

Das Frauenhaus bietet Platz für 8 Frauen mit ihren Kindern. Sie versorgen sich und ihre Kinder selbst. Wenn sie kein eigenes Einkommen besitzen, haben sie Anspruch auf ALG II.

 

Wir bieten:

 

  • Schutz und Sicherheit,
  • schnelle und unbürokratische Hilfe,
  • Erreichbarkeit rund um die Uhr,
  • ein eigenes Zimmer,
  • kompetente Beratung und Hilfe solange sie benötigt wird.

 

Was sollten Sie mitbringen?

 

Falls es Ihnen möglich ist, sollten Sie folgendes mitbringen:

Kleidung und persönliche Dinge für dich und die Kinder

Schulsachen, wichtige Papiere, Kindergeldnummer

Pässe, Krankenversicherungskarten, Kontoverbindung, Geburts- und Heiratsurkunde.

 

 

Die Mitarbeiterinnen bieten:

 

·      Hilfen bei der Alltagsbewältigung,

·      Unterstützung bei Ämtergängen, Anwält/-innen - und Gerichtsterminen, z.B. zur Sicherung des Lebensunterhalts, des Aufenthaltsrechts, bei Wohnungs- und Erwerbssuche an,

·      psychosoziale Beratung und Begleitung,

·      Krisenintervention,

·      Hilfe bei der Aufarbeitung von Gewalterlebnissen,

·      Unterstützung bei der Lebensneuorganisation und Perspektivenentwicklung,

·      Unterstützung und Förderung der Selbsthilfepotentiale,

·      Einleitung/Vermittlung notwendiger medizinischer und psychotherapeutischer Maßnahmen,

·      Informationen über andere Hilfsmaßnahmen und ggf. Weitervermittlung an andere Einrichtungen,

·      Hilfestellung bei finanziellen Fragen/Schuldenregulierung,

·      Klärung ausländerrechtlicher Angelegenheiten,

·      Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen.

 

Jede Frau entscheidet mit den Beraterinnen gemeinsam selbst über Umfang der Beratung und Begleitung.

Grundsätzlich führen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses keine Gespräche mit dem Misshandler.

 

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